.Verkehrsrecht

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen bei der Bearbeitung von mehreren tausend verkehrs­rechtlichen Mandaten kann eine effiziente und effektive Vertretung angeboten werden.

In Bußgeld- und insbesondere in Straf­verfahren ist eine Beauftragung, spätestens nach dem Eingang von Anhörungs­bogen, Verwarngeld­anzeige oder einer Vorladung zur Vernehmung, anzuraten.

Zwar ist diese auch später, wenn bereits Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Urteil vorliegen, möglich, zu bedenken ist aber, dass bei einer frühzeitigen Mandatierung durch eine kompetente Verteidigung noch maß­geblich auf den Verlauf des Verfahrens und eine Entscheidung Einfluss genommen werden kann. Besteht eine Verkehrs-Rechtsschutz­versicherung, deren Abschluss für diesen Rechts­bereich nur empfohlen werden kann, werden die anwaltlichen Kosten, sofern es nicht zu einer rechts­kräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat kommt, von dieser übernommen.

Soweit es um Schadens­ersatz­ansprüche nach Unfällen geht, kann ebenfalls nur dringend empfohlen werden, sich zeitnah versierter anwaltlicher Hilfe zu bedienen, zumal bei einem fremd­verschuldeten Unfall der gegnerische Versicherer auch diese Kosten zu erstatten hat. Insbesondere sollte nicht darauf vertraut werden, dass das von vielen Versicherern praktizierte sog. “Schadens­management“ geeignet ist, eine umfassende Regulierung der Ansprüche zu gewährleisten. Es mag zwar zunächst verlockend klingen, wenn sich die Versicherung des Unfall­gegners – häufig telefonisch – schon kurz nach dem Unfall meldet, eine unbüro­kratische Regulierung ankündigt und bekundet, bei allen sonstigen Fragen zur Mithilfe bereit zu sein.

Letztlich ist aber zu bedenken, dass sich bei dieser Konstellation zwei Beteiligte gegenüber­stehen, deren Wissens- und Interessen­lage grundsätzlich unterschiedlich ist. Bei der Abwicklung von Schadens­ersatz­ansprüchen setzt eine umfassende und schnelle Regulierung damit die zeitnahe Beauftragung eines ausgewiesenen Spezialisten in diesem Rechts­gebiet voraus.

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