.Verkehrsrecht
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen bei der Bearbeitung von mehreren tausend verkehrsrechtlichen Mandaten kann eine effiziente und effektive Vertretung angeboten werden.
In Bußgeld- und insbesondere in Strafverfahren ist eine Beauftragung, spätestens nach dem Eingang von Anhörungsbogen, Verwarngeldanzeige oder einer Vorladung zur Vernehmung, anzuraten.
Zwar ist diese auch später, wenn bereits Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Urteil vorliegen, möglich, zu bedenken ist aber, dass bei einer frühzeitigen Mandatierung durch eine kompetente Verteidigung noch maßgeblich auf den Verlauf des Verfahrens und eine Entscheidung Einfluss genommen werden kann. Besteht eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, deren Abschluss für diesen Rechtsbereich nur empfohlen werden kann, werden die anwaltlichen Kosten, sofern es nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat kommt, von dieser übernommen.
Soweit es um Schadensersatzansprüche nach Unfällen geht, kann ebenfalls nur dringend empfohlen werden, sich zeitnah versierter anwaltlicher Hilfe zu bedienen, zumal bei einem fremdverschuldeten Unfall der gegnerische Versicherer auch diese Kosten zu erstatten hat. Insbesondere sollte nicht darauf vertraut werden, dass das von vielen Versicherern praktizierte sog. “Schadensmanagement“ geeignet ist, eine umfassende Regulierung der Ansprüche zu gewährleisten. Es mag zwar zunächst verlockend klingen, wenn sich die Versicherung des Unfallgegners – häufig telefonisch – schon kurz nach dem Unfall meldet, eine unbürokratische Regulierung ankündigt und bekundet, bei allen sonstigen Fragen zur Mithilfe bereit zu sein.
Letztlich ist aber zu bedenken, dass sich bei dieser Konstellation zwei Beteiligte gegenüberstehen, deren Wissens- und Interessenlage grundsätzlich unterschiedlich ist. Bei der Abwicklung von Schadensersatzansprüchen setzt eine umfassende und schnelle Regulierung damit die zeitnahe Beauftragung eines ausgewiesenen Spezialisten in diesem Rechtsgebiet voraus.