.Vertrags- und Schadensersatzrecht
Im allgemeinen und besonderen Vertrags- wie auch im Schadensersatzrecht steht Frau Rechtsanwältin Splitt als kompetente Ansprechpartnerin in dem von ihr neu aufgebauten Dezernat nicht nur für eine erste rechtliche Beratung zur Verfügung, sondern sie übernimmt auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.
Im Vertragsrecht kann sich zunächst schon die Frage nach der rechtlichen Wirksamkeit einer fernmündlich, schriftlich oder auch online geschlossenen Vereinbarung stellen und, ob die Möglichkeit eines Widerrufes oder Rücktrittes besteht, wobei in diesem Fall formale Voraussetzungen beachtet werden müssen, die einem Verbraucher in der Regel nicht bekannt sind.
Häufiger treten aber rechtliche Probleme nach einem – wirksamen – Vertragsabschluss auf, wenn z. B. Streit entsteht über Mängel der Kaufsache, einer Reparatur oder auch über die Frage, ob Leistungen eines Handwerkers sach- und fachgerecht ausgeführt worden sind.
Frau Rechtsanwältin Splitt vertritt Käufer und Auftraggeber und auch Verkäufer und Auftragnehmer, wenn es um die Geltendmachung, aber auch die Abwehr von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen geht.
Im Schadensersatzrecht kümmert sich Frau Rechtsanwältin Splitt um die Durchsetzung aller vermögensrechtlicher und nichtvermögensrechtlicher Ansprüche, die sich aus der Beschädigung einer Sache oder aus der Verletzung einer Person – sei es ein Sturz auf einer glatten Fläche, sei es eine Verletzung im Zusammenhang mit einem Tier etc. – ergeben können.
Bei körperlichen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen geht es dabei, neben dem Ausgleich eines etwa entstandenen Verdienstausfalles, insbesondere um die Frage nach einem Schmerzensgeld.
Die Bezifferung dieses Anspruches setzt anwaltliches Fachwissen voraus, um einen angemessenen Betrag einer Entschädigung bestimmen und diesen – ggfls. auch gerichtlich- durchsetzen zu können.